Mandat wurde vom Vorberater ab 1.1.2026 übernommen. Mit Abrechnung 01/2026 fällt auf, dass ein AN seit 06/2025 ein um 200 Euro zu hohes Bruttogehalt abgerechnet bekommen hat. AG hat sich mit dem AN vereinbart, dass er die Überzahlung mit monatlich 100 Euro zurückzahlt plus Restbetrag. Nachberechnung bzw. Korrektur wurde in 01/2026 für rückwirkend 06/2025 erfasst. Abrechnung berücksichtigt die Korrekturen sachgerecht und unterstellt eine Einmalrückzahlung in 01/2026. Welche Lohnarten und Nettoabzüge sind zu wählen. Wichtig: es darf keine Kürzung wegen "Kind krank" erfolgen, was bei der Nettoabzugsart "9861 Überzahlung" vorgenommen wird. Danke! Vg Marcus Duscha
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