In diesem Fall stimmt das wohl (man muss in der RVO dem Mandanten dann die Rechte freischalten). Die (Unter-)beraternummer muss immer dann übereinstimmen, wenn von einer Anwendung in die andere Anwendung Daten übergeben werden sollen. z.B.: Buchhaltung will digitale Belege buchen Buchhaltung will Auswertungen für Mandant in Unternehmen Online bereitstellen Lohn will Auswertungen für Mandant in Unternehmen Online bereitstellen Sie KÖNNEN dem Mandanten Rechte auf der Kanzleiberaternummer geben, das machen wohl auch viele Berater. Es gibt aber auch viele Admins (ich gehöre dazu), die aus Sicherheitsgründen NIE Mandanten Rechte auf der Kanzleiberaternummer geben - weil man sich dann übel verschreiben kann und das auch erstmal auffallen muss (Mandant X sieht Daten von Mandant Y). Einzige Ausnahme (für mich): meineSteuern, da passiert die Rechtevergabe per Mausklick automatisch.
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