Hallo, eine Arbeitsbescheinigung lässt sich in Lohn und Gehalt erstellen, wenn ein Austrittsdatum erfasst ist. Das Austrittsdatum kann im Anschluss weiterhin gelöscht oder verändert werden. Es gibt keine technischen Einschränkungen. Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob zuvor die Arbeitsbescheinigung dann auch rechtmäßig und inhaltlich korrekt erstellt wurde. Sie sind zur Erstellung und Übermittlung der Arbeitsbescheinigung nur berechtigt, wenn ehemalige Beschäftigte oder die Agentur für Arbeit Sie dazu auffordern. Ohne erfasstes Austrittsdatum kann die Arbeitsbescheinigung erstellt werden, wenn folgende Ausfallschlüssel im Kalender mindestens bis zum letzten Tag des aktuellen Abrechnungsmonats hinterlegt wurden: o UB - Unwiderrufliche bezahlte Freistellung o KE - Krankengeldende (nach 78 Wochen) o KA - Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld Dies gilt beispielsweise bei einer unwiderruflichen Freistellung mit fortlaufender Entgeltzahlung oder nach dem Ende des Krankengeldbezugs (Aussteuerung). Nur wenn diese Voraussetzungen (Austrittsdatum oder Ausfallschlüssel) zur Erstellung einer Arbeitsbescheinigung in Lohn und Gehalt hinterlegt wurden, ist das Feld "DÜ Arbeitsbescheinigungen" aktiv. Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 1070717 Arbeitsbescheinigung übermitteln (BEA) mit Lohn und Gehalt.
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