Hallo, MA ist TZ angestellt, 1600 brutto. Ehegatte ist Beamtin und in der Beihilfe. MA möchte in der Familienversicherung bleiben. Lt ihr ginge das, sie hat wohl mehrfach bei der Beihilfe nachgefragt. Lt Link von ihr vom BVA ist folgendes ausgeführt: "Aufwendungen von Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sind bei Antragstellung ab dem 01.01.2025 beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte, ggf. zuzüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragssteuer unterliegen, oder vergleichbarer ausländischer Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe die Einkommensgrenze vom 21.832 Euro nicht übersteigt." Bei Anlage mussten wir ja eine KK für unsere Umlagen auswählen. Diese schreibt uns jetzt, dass Versicherungspflicht zur RV besteht. Hatte schonmal jemand so einen Fall und kann mir da weiterhelfen, wie ich sie jetzt anlege oder was ich da machen kann? Kann sie überhaupt so in der Familienversicherung bleiben? Wir sind der Meinung, dass es nicht geht, MA sagt doch.
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