Hallo @HW_MK , klassischerweise zählt die Lohnsteuer zu den Personalaufwendungen. Letztendlich liegt in der Regel ein Sachverhalt vor, bei dem es um Arbeitnehmer geht. Die Lohnsteuer ist in diesem Sinne also keine Steuer des Arbeitgebers/Unternehmens. Je nach Sachlage könnten die Konten 6036 bis 6040 und 6069 im SKR04 einschlägig sein. Alternativ gehört die Lohnsteuer zu den Bruttobezügen und wird dann über die „normalen” Gehaltskonten gebucht. Es wäre auch denkbar, ein separates individuelles Fibu-Konto im Lohnbereich zu führen. Gruß Martin Heim
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