Sehr geehrte Frau Schauer, genau das war es. Vielen Dank für Ihren Hinweis !!! Die Mitarbeiterin hat zwar einen Festlohn erhalten, in den PSD war aber unter „Angaben zur Beschäftigung“ tatsächlich „Stundenlohn“ hinterlegt. Die Korrektur und anschließende Probeabrechnung führte nun zum zutreffenden Ergebnis. Nachdem wir hier schon mehrere Mutterschutzfristen zu „bearbeiten“ hatten, ohne dass es hierbei Probleme bzw. Differenzen gab, waren wir in diesem Fall schon der Verzweiflung nahe. Trotzdem wundert es mich, dass das Programm anfangs eine unterschiedliche Anzahl von Tagen pro Monat (2x90 und 2x93) herangezogen hat. Michael Kettl
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