Hallo @ulis und @Lohnmädels1 , bitte wenden Sie sich über einen DATEV Servicekontakt an uns. Anleitung: Servicekontakt anlegen Wir müssen uns den Sachverhalt bei Ihnen im Detail ansehen. Sie haben Recht, grundsätzlich wird eine Lohnsteuerbescheinigung nur durch Wertänderung (z. B. verändertes Brutto-Arbeitsentgelt) erneut bereitgestellt. Eine Nachberechnung mit 1/96 führt nur zu einer Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung, wenn diese von dem Andruck-Fehler betroffen ist.
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