Liebe Community, bei einem neuen Mandanten von uns wurde kurz vor dem Beraterwechsel ein Mindestlohnverstoß (durch irrtümliche Anrechnung von Sachbezügen ) im Rahmen der Rentenversicherungsprüfung festgestellt und eine Beitragsnachberechnung auf Basis des Differenz-Phantomlohns zum Mindestlohn von der DRV durchgeführt. (Die Zollprüfung steht noch aus.) Da die weitere Umsetzung des Bescheides nun bei mir liegt, stellt sich mir die folgende Frage: der Differenzlohn, der aufgrund des Mindestlohnverstoßes ja auch noch an die Mitarbeiter auszuzahlen ist, ist steuerpflichtig - doch wie verhält es sich mit der Beitragspflicht, da die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge ja bereits im Rahmen der Betriebsprüfung entrichtet wurden? Ich würde vermuten, dass der Phantomlohnbetrag in voller Höhe steuerpflichtig ist, vom Auszahlungsbetrag die bereits abgeführten Arbeitnehmerbeiträge jedoch abzuziehen sind, oder? Hat vielleicht jemand bereits Erfahrungen in einem ähnlichen Fall oder kann mir jemand raten? Ich finde dazu keine Informationen.
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