Hallo, für einen vorangegangenen Beschäftigungszeitraum können GKV-Monatsmeldungen nicht erstellt werden. Sie können den aktuellen Beschäftigungszeitraum löschen und mit der Lohnabrechnung die GKV-Monatsmeldungen erstellen. Erfassen Sie nach der Übermittlung der Meldungen wieder den aktuellen Beschäftigungszeitraum. Beachten Sie bitte, dass auch die Rückmeldedaten abgerechnet werden müssen. Änderungen in den SV-Beiträgen werden mit dem aktuellen Beitragsnachweis gemeldet. Der Beitragsnachweis wird jedoch mit dem Monatsabschluss erstellt. Meine Empfehlung ist, dass Sie den neuen Beschäftigungszeitraum ab 01/2025 über eine neue Personalnummer abrechnen. Die in der ursprünglichen Personalnummer entstehende Überzahlung verrechnen Sie in der neuen Personalnummer.
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