Hallo @sco , Ihnen liegt keine neue ELSTAM-Meldung vor, so dass Sie den Juni so lassen wie bisher: abgerechnet mit Steuerklasse I. Da Sie als Arbeitgeber nach der Abmeldung keine ELSTAM-Meldungen mehr erhalten werden, ist das der letzte Stand und basta. Denn der Ehegatte des Mitarbeiters müsste dann ja auch eine geänderte Steuerklasse (statt V nun die I) erhalten haben und demnach weniger Steuerabzüge gehabt haben. Auch aus diesem Grund kann man einen Ehegatten nicht mit der III abrechnen, wenn der andere wahrscheinlich die I hatte. Der Mitarbeiter hat den Kuddelmuddel selbst zu vertreten und wird im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung eine abschließende Berechnung erhalten. Sie haben Ihre Pflicht als Arbeitgeber getan. BTW: Ich kenne einen Fall, in dem wegen ähnlicher Sachverhalte (Meldepflichten verletzt) der Mitarbeiter sogar auf die Steuerklasse VI gesetzt wurde ... VG
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