Hallo liebe Community! 🙂 Ich möchte heute einen etwas außergewöhnlichen Fall mit euch teilen und bin neugierig, ob jemand von euch vielleicht schon Ähnliches erlebt hat. Es handelt sich um folgende Situation: Eine Mitarbeiterin von uns, hatte leider eine Totgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche. Wir haben die Daten unter dem Reiter Mutterschutz eingeben und die Mutterschutzfrist errechnet bekommen. Nun hat sie aber die Rückmeldung von Ihrer Krankenkasse erhalten, dass sie Anspruch auf 14 Wochen Mutterschutz hätte. Die fehlenden 6. Wochen würden quasi hinten dran gehängt. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse würden sie diese Aussage nochmal intern prüfen. Bei Mutterschaftsleistungen ist dies individuell möglich, aber meines Wissens nicht beim Mutterschutz. Zumal folgende § dies aushebeln. Die vorgeburtlichen Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 MuSchG werden allerdings bei Fehlgeburten der Sache nach nicht angewendet (vgl. § 3 Abs. 5 S. 3 MuSchG). Ebenfalls nicht anwendbar sind die Vorschriften, dass bei vorzeitiger Entbindung sich die nachgeburtlichen Schutzfristen um den Zeitraum der Verkürzung verlängern (vgl. § 3 Abs. 2 S. 3, Abs. 5 S. 3 MuSchG). Habt ihr so etwas schon einmal gehört oder selbst erlebt? Ich bin sehr gespannt auf eure Geschichten und Erfahrungen! Danke im Voraus für eure Offenheit und euren Austausch. Liebe Grüße J
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