Hallo @Mage1, für die Abrechnung der Abfindung nach dem Austritt des Arbeitnehmers können Sie die Stammlohnart 208 Abfindung verwenden. Informationen und Besonderheiten finden Sie im Dokument Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld abrechnen - Beispiele für LODAS Punkt 2.3.3.
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