was soll der Mandant denn bearbeiten, was für die Steuerkanzlei von Interesse ist. Wenn er komplett vorkontiert hat er nicht lange einen Steuerberater der die Buchhaltung macht oder es handelt sich um eine seltene Sonderkonstellation. Alles andere sind zwei unterschiedliche Bearbeitungskreise im Unternehmen und in der Kanzlei. Der digitale Beleg wird sowohl im Unternehmen als auch in der Kanzlei durch komplett eigene voneinander unabhängige Prozesse geschleust. Hier muss niemand auf den anderen Rücksicht nehmen oder sein Ergebnis abstimmen, allein die Vollständigkeit ist wichtig. Der Mandant kann von der Rechnungsprüfung bis hin zur Zahlungsfreigabe vollkommen unabhängig agieren. Wichtig ist dabei nur, dass die Kanzlei nur Belege bucht, die bereits vom Mandanten ersterfasst wurden. D.h. bei der Belegbearbeitung im DUO durch den Mandanten geht er und auschließlich er den Posteingang durch und speichert die Belege danach im Ablageordner um. Die Kanzlei bucht ausschließlich Belege, die nicht im Posteingang und nicht gebucht sind, dann funktioniert das einwandfrei. Eine weitere Abstimmung zur Freigabe bedarf es nicht! DUO im erweiterten Modus buchen wie den standard Modus
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