Hallo, ich habe in einer ESt-Erklärung ein Kind über 25 Jahre, das noch studiert und auswärtig untergebracht ist. Nun habe ich bei den Eltern die Anlage Unterhalt für das Kind ausgefüllt und den Höchstbetrag + Krankenkassenbeiträge angesetzt. Der Mandant möchte jetzt von mir wissen, ob die erklärten Unterstützungsleistungen an das Kind dann bei dem Kind als Einkünfte berücksichtig werden und dadurch bei dem Kind eine Einkommensteuernachzahlung entsteht und dadurch auch das laufende BAföG gekürzt werden könnte. Laut meiner Recherche sind die Unterstützungsleistungen der Eltern bei dem Kind steuerfrei, aber weiß jemand zufällig die Gesetzesgrundlage? Also wo genau es im EStG steht, dass das steuerfrei ist? Auf BAföG werden meiner Recherche nach auch nur positive Einkünfte lt. EStG angerechnet. Wenn die Unterstützungsleistung beim Kind steuerfrei ist, dann wird es doch auch nicht beim BAföG angerechnet, oder übersehe ich da etwas?
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