Ich weiß was sie meinen, sehe aber keinen Ansatzpunkt seitens des Finanzamts daran zu rütteln, dass es einkommensteuerrechtlich eine Sache ist. Dies gilt übergreifend für eine Vielzahl von Sachverhalten und ist gerichtlich bestätigt. §23 oder eben die mögliche Pauschalierung bei 10.000€ Zuwendung. Aber, klar ist, diesen Sachverhalt wird das Finanzamt auf dem Kieker haben und den kleinsten formellen oder materiellen Mangel aufdecken. P.S. In Geld tauschen ist meines Erachtens nur für Gutscheine relevant und selbst da ist es meist nicht schwierig Gutscheine in Geld zu tauschen, ggfls mit ein paar Prozent Verlust. Nehmen sie den Tankgutschein, stellen sich in der Tankstelle an die Kasse und sagen jedem, 50€ Gutschein für 40€ zu haben, mal sehen wie lange sie da stehen.
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