Hallo zusammen,
ein Mandant von mir beschäftigt Mitarbeiter aus Bulgarien.
Diese Mitarbeiter sind in einer vom Mandant bezahlten Unterkunft untergebracht.
Im Juni sind alle Mitarbeiter von der Unterkunft zurück nach Bulgarien gefahren und der Mandant möchte diese Fahrten bezahlen.
Zählt dies als Familienheimfahrt? Oder sind dies Fahrkosten im Sinne einer Dienstreise oder sogar doppelte Haushaltsführung?
Vielen Dank für eure Antworten. LG
Hallo,
rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen.
Bitte halten Sie hier Rücksprache mit den zuständigen Institutionen.