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Edelmetall als Sachbezug

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letzte Antwort am 18.06.2026 16:35:22 von CKB83
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Li-sa
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Hallo zusammen, 

 

ein Mandant von mir, möchte seinen Arbeitnehmern gerne eine Edelmetall Sparvereinbarung zur Verfügung stellen. 

Hat jemand mit solch einem Fall Erfahrung? Ich würde gerne wissen, worauf geachtet werden muss. 

 

Danke für euere Antworten. 

 

Liebe Grüße

d_kuehn
Fortgeschrittener
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Wir hatten bei einem Mandanten einmal Unterlagen für einen Goldsparplan mit 50,00 EUR mtl. Sparbetrag vorliegen. Der Vermittler hat behauptet, dass der Sparplan als Sachbezug abgerechnet werden kann und damit st- u. sv-frei ist.

 

Der Sparplan hat aber in keinster Weise die Anforderungen eines Sachbezugs erfüllt, sondern war eher wie ein VL-Vertrag gestaltet. Das hätte klassisch wie ein VL-Zuschuss st- u. sv-pflichtig abgerechnet werden müssen, wenn nicht der Mandant den Sachverhalt gestoppt hätte.

Insofern ist Ihre Vorsicht bei solchen Gestaltungen berechtigt.

VG Daniel Kühn

CKB83
Einsteiger
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Grds kann Gold unter die Sachbezugsgrenze fallen, es muss sich um physisches Gold handeln und alle Anforderungen der Sachbezugsthematik müssen erfüllt sein. 

 

Hatte gerade erst die Thematik beim Gesellschafter Geschäftsführer, da ging es nicht um die 50€ Grenze sondern um die 10.000 € Grenze bis zu welcher pauschalversteuert werden kann. Gehen tut das nach meinem Dafür, aber man schreit das Finanzamt natürlich damit auch an, "prüft mich!!!" 

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Korrekturphobikerin
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Mit Edelmetallen als Sachbezug ist das so eine Sache. Es ist zwar eine Sache, somit wäre die Bezeichnung "Sachbezug" schon korrekt.

 

Und nun kommt ein großes Aber! Die Regeln der steuer- und sv- freien Sachbezüge werden hier m. E. keinesfalls eingehalten. 

Beispiel: Wenn ich ein Gold-Nugget erhalte (nehmen wir mal an, es wäre nur 50,00 € Wert und trotzdem sichtbar), kann ich es theoretisch direkt als Zahlungsmittel einsetzen oder auch in Bargeld umtauschen. Also eigentlich kein Sachbezug nach §8 Abs. 2 EStG. 

 

Als Geschenk z. B. sehe ich da weniger ein Problem (Geburtstag, Jubiläum oder so etwas), gegebenenfalls pauschal versteuert als Zuwendung, wenn es noch in das Jahresbudget passt, okay. Da kann dann selbst das FA nichts dazu sagen (auch wenn sie es wollten).

 

 

 

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CKB83
Einsteiger
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Ich weiß was sie meinen, sehe aber keinen Ansatzpunkt seitens des Finanzamts daran zu rütteln, dass es einkommensteuerrechtlich eine Sache ist. Dies gilt übergreifend für eine Vielzahl von Sachverhalten und ist gerichtlich bestätigt. §23 oder eben die mögliche Pauschalierung bei 10.000€ Zuwendung. 

 

Aber, klar ist, diesen Sachverhalt wird das Finanzamt auf dem Kieker haben und den kleinsten formellen oder materiellen Mangel aufdecken. 

 

P.S.

In Geld tauschen ist meines Erachtens nur für Gutscheine relevant und selbst da ist es meist nicht schwierig Gutscheine in Geld zu tauschen, ggfls mit ein paar Prozent Verlust. Nehmen sie den Tankgutschein, stellen sich in der Tankstelle an die Kasse und sagen jedem, 50€ Gutschein für 40€ zu haben, mal sehen wie lange sie da stehen. 

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letzte Antwort am 18.06.2026 16:35:22 von CKB83
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