Sehr geehrte Damen und Herren, zu den anerkannten Formaten zählen unter anderem die XRechnung und das ZUGFeRD-Format. Doch was ist mit anderen Rechnungsformaten? Ich habe herausgefunden, dass diese unter den Begriff "Sonstige Rechnungen" anfallen. "Sonstige Rechnungen" umfassen alle Rechnungen, die nicht in einem der anerkannten E-Rechnungsformate vorliegen. Dazu gehören insbesondere: - Papierrechnungen: Traditionelle, gedruckte Rechnungen, die per Post versendet werden. - PDF-Rechnungen: Digitale Rechnungen im PDF-Format, die per E-Mail verschickt werden. - Bilddateien: Rechnungen, die als Bilddatei (z.B. JPEG oder PNG) per E-Mail versendet werden. - Eingescannte Papierrechnungen: Papierrechnungen, die eingescannt und digital verschickt werden. Ab Januar 2025 sind diese jedoch nur noch in speziellen Fällen zulässig: 1. Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen unter 250 Euro dürfen weiterhin in Papier- oder PDF-Form übermittelt werden. 2. Fahrausweise: Fahrkarten und ähnliche Fahrausweise sind ebenfalls von der E-Rechnungspflicht ausgenommen und dürfen in ihrer bisherigen Form verbleiben. Was ist aber mit den Rechnungen über 250,00 EUR? Oder Rechnungen für Auslageformulare wie Bewirtung, Reisekosten usw.? Zählen diese auch unter "sonstige Rechnungen"? Können diese auch als PDF-Datei weiterhin erstellt und bearbeitet werden? Oder müssen diese ebenfalls als XRechnung und das ZUGFeRD-Format formatiert werden? LG, B.L.
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