Zum Topic: m.E. schieĂt da jmd. wieder mal an Ziel, Marktanforderung, Berater- und MittelstandsrealitĂ€t vorbei. Als ob selbstbuchende oder gar bilanzierende Mandanten sich nicht alternative KI-Lösungen zu legen wĂŒrden, wenn die DATEV oder ihr Berater es nicht unterstĂŒtzt... Habe gerade einen SK zum Thema laufen und habe das GefĂŒhl, dass man sich bei der BegrĂŒndung, weshalb man selbst bei Einsatz von Kanzlei-ReWe beim Mandanten in WidersprĂŒche verstrickt, statt wenigstens ein klares Commitement zu vertreten. Habe z.B. auch gleich mal vorsorglich mit nachgefragt, was wohl passiert, wenn wir eine Mandanten-Selbstbucherhalter-Buchhaltung vom Mandant in die Kanzlei verschieben und auf der Unterberaternummer belassen... ist dann der Einsatz bei uns auch "verboten". đ Und umgekehrt? Was wohl bei Kanzleien mit dem ollen selbstbetriebenen Mandanten-WTS passiert..... đ Und was kreative Berater wohl erleben, die - auch wenn das Out-Of-AGB ist - BestĂ€nde auf Kanzlei-Beraternummern auch bei Selbstbuchern laufen lassen (das verweigere ich bisher natĂŒrlich)... Zum OT: Ohja.... das Thema "WillenserklĂ€rung" im Auftrag einer Unterberaternunmer ist ein Thema fĂŒr sich... Ich versende mittlerweile vorsorglich die Auftragsvollmachten auch fĂŒr DATEV bei allen Mandantenprojekten... đ Dann "dĂŒrfen" wir endlich nicht nur bestellen, sondern auch kĂŒndigen. đ Ich sags mal so: der DATEV shop und Bestellknöpfe dort sind echt umsatzfreundlich, der KĂŒndigungsprozess weniger berater- und mandantenfreundlich.... đ
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