Dann sollte sich der Mandant mal den Tarifvertrag Bau ansehen. Der ist in diesem Fall bindend. 1. Der Gewerbliche Mitarbeiter hat immer einen Stundenlohn / Ausnahme Bauleiter / bitte Einstufung Stundenlohn beachten. 2. Der Angestellte / hier gibt es eine Tabelle wer für wen und was / sind aber meist im Büro 3. Achtung/Der Mandant ist nach dem Haftungsrecht bei einer Falschabrechnung in der Haftung wegen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei angestellten Mitarbeitern kommt nur ein Pauschale, bei den gewerblichen Mitarbeiter ist der Beitrag wesentlich höher. Auch VWL und Urlaub werden abweichend/höher berechnet. 4. Im Prüfungsfall führt eine Falschabrechnung mit Gehalt statt Stundenlohn fast immer zur erheblichen Nachzahlung bei der Soka-Bau Fazit Am besten alle Mitarbeiter auf Stundenlohn umstellen. Gehalt durch 168/174 Stunden teilen. Mit Stundenlohn nach Kalendarium abrechnen Ansonsten würde ich den Mandanten einen konkreten Haftungshinweis unterschreiben lassen. Damit die Kanzlei aus der Haftung ist / plötzlich geht es. Für die Zukunft: Zuerst bei Zweifelsfällen eine befreiende Auskunft bei der Soka-Bau beantragen. Dann hat man für einige Zeit Ruhe und kann sich auch darauf berufen. Wenn Änderungen eintreten sind diese allerdings auch anzuzeigen.
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