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Umstellen von Lodas nach Prüfung auf Baulohn

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letzte Antwort am 07.02.2024 15:38:31 von platinblond
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Dali_001
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Hallo!

Wir haben ab April 2023 einen Lohn eingerichtet und abgerechnet. Jetzt wurde von Soka Bau festgestellt, dass es ein Baulohn sein soll rückwirkend. Soka hat Beiträge bis 12/23 aufgenommen.

 

Wie bekomme ich jetzt auf Baulohn umgestellt?

 

Kenne es nur, wenn man direkt von Beginn an einen Baulohn Mandanten anlegt.

Die Mitarbeiter haben teilweise Festlohn erhalten. Muss ich da etwas beachten?

NinaJ
Aufsteiger
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Baulohn – Neuerungen – Übersicht - DATEV Hilfe-Center

 

 

Hier ist ein Klick-Tutorial 

 

 

Hilft Dir das weiter?

 

 

Kennst Du auch schon unsere Baulohn-Gruppe auf Facebook?

 

LG

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NinaJ
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Dali_001
Beginner
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Nachricht 4 von 8
217 Mal angesehen

ja das kenne ich. Was mache ich mit den bereits abgerechneten Monaten? Ich muss ja ab 04/23 starten habe aber bis dahin ja alles abgerechnet. Kann ich so weit zurück löschen?

Es sind alles Gehaltsempfänger. Wie und wo gebe ich die Vorjahreswerte richtig ein? Was muss ich bei reinen Gehaltsempfängern beachten bzgl. Soka 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
186 Mal angesehen

Hallo,


der Baulohn kann auch rückwirkend im entsprechenden Bearbeitungsmonat geschlüsselt werden.


In unserem Hilfe-Dokument: Mandant und Arbeitnehmer neu anlegen - Bauhauptgewerbe - Beispiele für LODAS finde Sie eine entsprechende Anleitung.


Die Abrechnung von Gehaltsempfängern wird nicht empfohlen, da für die Baulohn Abrechnung eine Stundenlohn Abrechnung erforderlich ist.

 

Gerne können Sie uns hierzu auch über einen anderen Service-Kanal kontaktieren.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Dali_001
Beginner
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Vielen Dank.

 

Leider möchte der Mandant für alle Gehälter. 

Das Dokument wie auch den Bot habe ich bereits durchgeführt. Nur wie ich alle Monate und Summen seit 04/23 zurück rechnen bzw um schlüsseln kann, sehe ich nicht.

 

Als NB? Wenn wie?

 

Danke

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wir würden uns diesen Sachverhalt gerne näher mit Ihnen ansehen.


Wenden Sie sich hierzu bitte über die bekannten Servicekanäle (Baulohn in LODAS - Tel.: +49 911 319 36622 oder via Servicekontakt) an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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platinblond
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Dann sollte sich der Mandant mal den Tarifvertrag Bau ansehen.

Der ist in diesem Fall bindend.

1. Der Gewerbliche Mitarbeiter hat immer einen Stundenlohn / Ausnahme Bauleiter / bitte Einstufung Stundenlohn beachten.

2. Der Angestellte / hier gibt es eine Tabelle wer für wen und was / sind aber meist im Büro

3. Achtung/Der Mandant ist nach dem Haftungsrecht bei einer Falschabrechnung in der Haftung wegen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei angestellten Mitarbeitern kommt nur ein Pauschale, bei den gewerblichen Mitarbeiter ist der Beitrag wesentlich höher. Auch VWL und Urlaub werden abweichend/höher berechnet.

4. Im Prüfungsfall führt eine Falschabrechnung mit Gehalt statt Stundenlohn fast immer zur erheblichen Nachzahlung bei der Soka-Bau

 

 

Fazit

Am besten alle Mitarbeiter auf Stundenlohn umstellen.

Gehalt durch 168/174 Stunden teilen.

Mit Stundenlohn nach Kalendarium abrechnen

Ansonsten würde ich den Mandanten einen konkreten Haftungshinweis unterschreiben lassen.

Damit die Kanzlei aus der Haftung ist / plötzlich geht es.

 

Für die Zukunft:

Zuerst bei Zweifelsfällen eine befreiende Auskunft bei der Soka-Bau beantragen.

Dann hat man für einige Zeit Ruhe und kann sich auch darauf berufen.

Wenn Änderungen eintreten sind diese allerdings auch anzuzeigen.

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letzte Antwort am 07.02.2024 15:38:31 von platinblond
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