@Melanie1985 schrieb: Muss ich dann den Juli normal Abrechnen mit dem normalen Lohn und dann den Juli Korrektur Abrechnen mit der Abfindung? Würde das gehen? Oder wie stellt man das am besten an? Das geht vielleicht wenn die erste Abrechnung ohne Abfindung ist und die zweite dann mit der Abfindung zusätzlich zum Gehalt. Wenn du das so meinst, ok. Anders geht es nicht, weil es am Ende nur eine Lohnsteueranmeldung und eine Lohnsteuerbescheinigung (und einen Beitragsnachweis) geben darf. Die einzig korrekte Abrechnung ist dann die Korrektur mit Gehalt und Abfindung. Die erste ohne Abfindung ist als Probeabrechnung anzusehen. Ansonsten geht es tatsächlich nur so, dass du im August die Abfindung abrechnest, mit der genannten evtl. Steuerklassenkonsequenz. Nicht alles, was jemand möchte, ist technisch einfach so umsetzbar, auch wenn es total simpel klingt.
... Mehr anzeigen