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Abfindung und Gehalt auf 2 verschiedenen Abrechnungen

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letzte Antwort am 18.07.2025 10:44:17 von pogo
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Melanie1985
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich habe einen Mitarbeiter, welcher das Unternehmen jetzt zum 31.07.2025 verlässt. Der Mitarbeiter bekommt sein normales Gehalt plus eine Abfindung.

 

Er möchte gerne das die Abfindung getrennt von seinem Gehalt abgerechnet wird. 

 

Wie mache ich das am einfachsten?

 

Erstelle ich erst die normale Lohnabrechnung und mache dann einen 2. Abrechnungslauf nur mit der Abfindung? Oder kann man das auch in einem Abrechnungslauf erstellen?


Danke für eure Hilfe!

 

Gruß

Melanie

GLH
Erfahrener
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Hallo,

 

Lohn ohne Abfindung abrechnen und "ausdrucken". Den Lohn auszahlen.

 

Dann in der Abrechnung die Abfindung berechnen und das Nettogehalt aus der ersten Abrechnung mit -9000 rausrechnen, dann bleibt nur noch der Nettobetrag aus der Abpfindung stehen und die Differenz ist gut ersichtlich. Ebenfalls "ausdrucken" dann gibt es 2 Abrechnungen, einmal mit und ohne Abfindung. 

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

wie wäre es denn, wenn Du eine Probeabrechnung mit der Abfindung machst und Dir die Summe aus

 

Abfindung

abzüglich Steuer für diesen Einmalbezug

abzüglich Sozialabgaben für diesen Einmalbezug

 

errechnest und für diesen verbleibenden Nettobetrag eine Vorschusslohnart kopierst mit der Bezeichnung "Abfindung netto"? Dieser Betrag muss natürlich zusätzlich negiert eingegeben werden, damit er auch wirklich in Summe mit dem Gehalt zur Auszahlung kommt. Auf diese Weise hast Du nur 1 Lohnabrechnung, aber der Mitarbeiter erkennt den Nettobetrag auf den ersten Blick.

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pogo
Experte
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@Melanie1985  schrieb:

Hallo Zusammen,

 

ich habe einen Mitarbeiter, welcher das Unternehmen jetzt zum 31.07.2025 verlässt. Der Mitarbeiter bekommt sein normales Gehalt plus eine Abfindung.

 

Er möchte gerne das die Abfindung getrennt von seinem Gehalt abgerechnet wird. 

 

Wie mache ich das am einfachsten?

Ich verrenke mich ungern derart, wenn es nicht einen wirklich triftigen Grund für einen Wunsch gibt.

 

Meine Antwort wäre gewesen:

- Der Juli wird normal abgerechnet

- Die Abrechnung der Abfindung erfolgt im August (Einmalbezug nach Austritt abrechnen). Wenn er dann einen neuen Hauptarbeitgeber hat, halt mit Steuerklasse 6.

 

Gehalt und Abfindung sind wie gewünscht getrennt.

"Nimm es oder lass es".

 

 

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Melanie1985
Beginner
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Leider möchte der Arbeitnehmer es gerne. Und es wurde ihm auch schon zu gesagt.

 

Muss ich dann den Juli normal Abrechnen mit dem normalen Lohn und dann den Juli Korrektur Abrechnen mit der Abfindung? Würde das gehen? Oder wie stellt man das am besten an?

 

Danke für eure Antworten!

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pogo
Experte
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@Melanie1985  schrieb:

 

Muss ich dann den Juli normal Abrechnen mit dem normalen Lohn und dann den Juli Korrektur Abrechnen mit der Abfindung? Würde das gehen? Oder wie stellt man das am besten an?

Das geht vielleicht wenn die erste Abrechnung ohne Abfindung ist und die zweite dann mit der Abfindung zusätzlich zum Gehalt. Wenn du das so meinst, ok.

Anders geht es nicht, weil es am Ende nur eine Lohnsteueranmeldung und eine Lohnsteuerbescheinigung (und einen Beitragsnachweis) geben darf.

 

Die einzig korrekte Abrechnung ist dann die Korrektur mit Gehalt und Abfindung.

Die erste ohne Abfindung ist als Probeabrechnung anzusehen.

 

Ansonsten geht es tatsächlich nur so, dass du im August die Abfindung abrechnest, mit der genannten evtl. Steuerklassenkonsequenz.

 

Nicht alles, was jemand möchte, ist technisch einfach so umsetzbar, auch wenn es total simpel klingt.

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letzte Antwort am 18.07.2025 10:44:17 von pogo
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