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LODAS Abfindung nach Austritt

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letzte Antwort am 01.08.2024 16:10:48 von Jacqueline_Schön
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Melanie1985
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo Zusammen,

 

ich habe eine Frage zur Abrechnung in LODAS.

 

Ich habe einen MA der ist zum 31.01.2024 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Bekommt nun im Februar 2024 eine Abfindung.

 

Das Häkchen bei "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers" ist im Februar gesetzt. 

In der Erfassungstabelle habe ich die Abfindung mit Lohnart 208 eingetragen.

 

Wenn ich mir jetzt die Probeabrechnung für den Monat 02.2024 hole wird die Abfindung steuerfrei abgerechnet. 

 

Was mache ich falsch bzw. was muss ich noch beachten?

 

Danke für Eure Hilfe!

 

Viele Grüße

Melanie

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 8
1105 Mal angesehen

Bei einer Einmalzahlung nach dem Austrittsmonat wird der Restverdienst vom Programm nicht automatisch ermittelt sondern muss manuell erfasst werden:

 

Uwe_Lutz_0-1708546874215.png

 

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Melanie1985
Beginner
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Nachricht 3 von 8
1061 Mal angesehen

Hallo Uwe,

 

vielen Dank für deine Antwort.

 

Welchen Monat / Jahr muss ich denn dort eingeben? Ist das dann 02/2024? Und welcher Restverdienst als Betrag muss dort stehen? Das letzte monatliche Bruttogehalt?

 

Vielen Dank!

 

Melanie

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prabhjot-kakkar
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
1031 Mal angesehen

Hallo Melanie1985,

 

es ist dann 02/2024 und Restverdienst, wäre dann die Abfindung und nicht das insgesamte monatliche Bruttogehalt.

 

Liebe Grüße

Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 8
1019 Mal angesehen

Moin,

 

der Monat ist 02/2024 und als Restverdienst ist ein fiktiver Verdienst bei einem neuen Arbeitgeber (Summe der Monate 02-12/2024) anzusetzen. Da derartige Zahlen vermutlich eher nicht bekannt sein dürften, kann man auch den Verdienst, den er bei Ihnen hatte, auf das Jahr hochrechnen.

 

Nur wenn bekannt ist, dass es keine weiteren Verdienste gibt (z.B. wg. nachgewiesenem Renteneintritt), kann man von der Hochrechnung absehen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 8
690 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

 

ich habe ebenfalls eine Abfindung nach Austritt im gleichen Kalenderjahr.

 

Austritt: 31.05.2024; Abfindung fließt in 07/2024; Voraussichtl. Monatsverdienst in Abr.stand 07/2024 ab 08/2024 erfasst.

 

Abrechnung vorsorglich mit Lohnsteuerklasse 6 erstellt. Prompt kam die Rückmeldung, dass die Mitarbeiterin keinen neuen Arbeitsplatz angenommen hat und wir mit Lohnsteuerklasse 5 abrechnen sollen/können ( schriftliche Bestätigung liegt vor ).

 

Habe soeben eine Wiederabrechnung durchgeführt --> was mich jetzt verunsichert ist, dass der Auszahlungsbetrag im Vergleich zur Lohnsteuerklasse 6, jetzt mit Lohnsteuerklasse 5, niedriger ausfällt. . . . 

 

Hat hier jmd. auf die Schnelle eine Idee? 

 

Vielen DANK . . . und viele Grüße

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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 8
645 Mal angesehen

Hallo nochmal,

 

die kumulierten Werte müssen nur hinterlegt werden, wenn die Abfindung nach Austritt abgegolten wird oder? Wenn die Abfindung im Austrittsmonat bereits bekannt ist, müssen keine kumulierten Werte für die Zukunft unter Steuer - Einmalbezüge/Sonstige Angaben erfasst werden. 

 

Verstehe ich das richtig?

 

Vielen Dank und rundum gute Restwoche.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
627 Mal angesehen

Hallo,


wenden Sie sich doch bitte einmal über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir den Sachverhalt überprüfen können.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.08.2024 16:10:48 von Jacqueline_Schön
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