Falls Sie Argumente für den AG benötigen: Die Zulage für Mitarbeiter welche als Ausbilder eingesetzt werden, ist sachlich gesehen eine Stellenzulage welche dem allgemeinen Entgeltvorschriften (SV/Steuer-pflichtiger Arbeitslohn) unterliegen. Sie soll dem Mitarbeiter für seine Tätigkeit im Rahmen seiner Anstellung zufließen. Ich finde es zwar grundsätzlich löblich, dass der AG den MA dazu ermuntern will als Ausbilder tätig zu werden, aber eigentlich ist das eine allgemeine Tätigkeit die alle mittragen müssen. Wenn nämlich der Chef dem AN sagt, "hier das ist der Azubi, zeige ihm dies und das", dann ist das doch schlicht eine Arbeitsanweisung, die der AN im Rahmen seiner Anstellung durchzuführen hat. Vielmehr könnte sich ein MA gegen seinen Arbeitsvertrag verhalten, wenn er dies ablehnt oder absichtlich nicht besten Wissens tut. Probleme den MA "motivieren" zu müssen liegen meist darin begründet, dass der MA von Haus aus unmotiviert ist. Man sollte also mal darüber nachdenken die Grundmotivation anzuheben. 😉
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