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Zuschuss Arbeitgeber an Arbeitnehmer für die Ausbildung Azubis

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letzte Antwort am 03.01.2024 12:58:06 von renek
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IvLa
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ein Arbeitgeber von uns möchte seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Ausbildung der Azubis zahlen. Hat jemand eine Idee/ Gesetzesgrundlage ... ob es hier eine Möglichkeit gibt diesen Zuschuss steuerfrei und/ oder sozialversicherungsfrei auszuzahlen?

 

Vielen Dank vorab 🙂

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 6
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Gegenfrage: Warum sollte das steuer- und sv-frei sein? Der Arbeitnehmer erbringt doch eine Arbeitsleistung für seinen Arbeitgeber im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses. Wenn das kein normaler Arbeitslohn ist, was sollte es denn dann sein?

MfG
T.Kahl
IvLa
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Die Ausbildung von Azubis bringt ja doch einen erheblichen Mehraufwand mit sich und es ist nicht selbstverständlich motivierte Mitarbeiter im Team zu haben die diese Ausbildung mit Spaß und Engagement übernehmen. Es hätte ja sein können das zur Ausbildungsförderung vllt. ein solcher Zuschuss existiert den ich nicht kenne. Diese Zuschüsse gibt es für den Arbeitgeber selber auch. 

 

 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 6
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@IvLa  schrieb:

Diese Zuschüsse gibt es für den Arbeitgeber selber auch. 

 

 


Aber auch diese sind für den Arbeitgeber normale Betriebseinnahme und erhöhen seinen Gewinn entsprechend - sind also auch bei ihm steuerpflichtig.

IvLa
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Genau. Super, danke für das Feedback.

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renek
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
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Falls Sie Argumente für den AG benötigen:

 

Die Zulage für Mitarbeiter welche als Ausbilder eingesetzt werden, ist sachlich gesehen eine Stellenzulage welche dem allgemeinen Entgeltvorschriften (SV/Steuer-pflichtiger Arbeitslohn) unterliegen. Sie soll dem Mitarbeiter für seine Tätigkeit im Rahmen seiner Anstellung zufließen.

 

Ich finde es zwar grundsätzlich löblich, dass der AG den MA dazu ermuntern will als Ausbilder tätig zu werden, aber eigentlich ist das eine allgemeine Tätigkeit die alle mittragen müssen. Wenn nämlich der Chef dem AN sagt, "hier das ist der Azubi, zeige ihm dies und das", dann ist das doch schlicht eine Arbeitsanweisung, die der AN im Rahmen seiner Anstellung durchzuführen hat. Vielmehr könnte sich ein MA gegen seinen Arbeitsvertrag verhalten, wenn er dies ablehnt oder absichtlich nicht besten Wissens tut.

 

Probleme den MA "motivieren" zu müssen liegen meist darin begründet, dass der MA von Haus aus unmotiviert ist. Man sollte also mal darüber nachdenken die Grundmotivation anzuheben. 😉

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letzte Antwort am 03.01.2024 12:58:06 von renek
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