Hallo @ABruckelt , sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird auch bei nachträglich hochgeladenen Belegen in DATEV Meine Steuern eine E-Mail-Benachrichtigung verschickt, wenn der Mandant auf die Schaltfläche „Kanzlei erneut benachrichtigen“ klickt. Voraussetzungen dafür sind: In den Kontoeinstellungen ist die Benachrichtigungsfrequenz aktiviert und eine korrekte E-Mail-Adresse hinterlegt. Im DATEV Arbeitsplatz sind die folgenden Zuständigkeitsbereiche für den Mandanten hinterlegt: - Steuererklärung / private Steuern - Mandatsverantwortung - Steuerberatung Fehlen diese Einträge in den Zuständigkeitsbereichen, werden stattdessen alle Kanzleimitarbeiter, die in der Rechteverwaltung online auf den Mandanten berechtigt sind, benachrichtigt. Sollte trotz erfüllter Voraussetzungen weiterhin keine Benachrichtigung erfolgen, können Sie sich gerne direkt an den Programmservice Einkommensteuer wenden. Viele Grüße Anna Müller | DATEV eG
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