Sind Sie von einem anderen Abrechnungsprogramm auf LuG umgestiegen und die Mitarbeiter waren vorher schon beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt? Wenn ja, dann hätte beim Umstieg eine Systemwechselmeldung für ELStAM erfolgen müssen. Sie könnten das Problem haben, dass Sie das ganze Jahr 2016 keine Daten abgerufen haben und keine Änderungen der Besteuerungsmerkmale bei den Mitarbeitern berücksichtigt haben. Das sollten Sie prüfen. Sollten Sie noch einmal einen Mandanten auf Lohn und Gehalt umstellen, dann müssen Sie zukünftig bei der Erfassung der Mitarbeiter vor der ersten Abrechnung unter dem Menüpunkt Abrechnung - Wechsel Entgeltabrechnungssystem - Anmeldung - Elektr. Lohnsteuerkarte die Mitarbeiter anmelden. Viele Grüße T. Reich
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