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Jeden Monat Anmeldung Finanzamt

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letzte Antwort am 17.01.2017 12:27:32 von t_r_
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chaosbuero78
Beginner
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Nachricht 1 von 3
423 Mal angesehen

Hallo liebe Gemeinde.

Ich denke, mein Problem ist eine Einstellungssache und hoffe sehr, dass jemand von euch helfen kann.

Ich habe DATEV Lohn und Gehalt im Januar 2016 begonnen und alle Angestellten ins Programm eingepflegt. Man setzt ja auch den Harken bei der elektronischen Anmeldung für das Finanzamt und genau da ist mein Problem - seit einem Jahr meldet er meine Leute zum 01.01.2016 an und wenn die Rückmeldedaten kommen steht natürlich "Mitarbeite konnte nicht angemeldet werden, da er bereits angemeldet ist"

Kennt sich da jemand von euch aus? Wie kann ich es abschalten?

Danke im Voraus ja

Liebe Grüße von der Ostsee

Mandy

DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
39 Mal angesehen

Hallo Mandy,

den Wiederanlauf der ELStAM Anmeldungen kann durch eine manuelle Ab- und Anmeldung zu ELStAM gelöst werden.

Gehen Sie wie folgt vor:
1. Öffnen Sie den Mitarbeiter
2. Wählen Sie Abrechnung | Elektronische Lohnsteuerkarte...

3. Hinterlegen Sie im Block "Angaben für die Abmeldung"
   als Meldebeginn das damalige Datum der ELStAM-Anmeldung
   als Meldeende z. B. den 31.12.2016
4. Wählen Sie den Button "Abmeldung"

5. Anschließend erstellen Sie unter der gleichen Maske eine Anmeldung
    mit dem Meldebeginn 01.01.2017

Der Kreislauf, dass die Anmeldung immer wieder neu erstellt wird und auf den Fehler "Erneute Anmeldung nicht möglich" läuft, wird dadurch unterbrochen.

Viele Grüße aus Nürnberg

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

DATEV eG

t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 3
39 Mal angesehen

Sind Sie von einem anderen Abrechnungsprogramm auf LuG umgestiegen und die Mitarbeiter waren vorher schon beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt? Wenn ja, dann hätte beim Umstieg eine Systemwechselmeldung für ELStAM erfolgen müssen.

Sie könnten das Problem haben, dass Sie das ganze Jahr 2016 keine Daten abgerufen haben und keine Änderungen der Besteuerungsmerkmale bei den Mitarbeitern berücksichtigt haben. Das sollten Sie prüfen.

Sollten Sie noch einmal einen Mandanten auf Lohn und Gehalt umstellen, dann müssen Sie zukünftig bei der Erfassung der Mitarbeiter vor der ersten Abrechnung unter dem Menüpunkt Abrechnung - Wechsel Entgeltabrechnungssystem - Anmeldung - Elektr. Lohnsteuerkarte die Mitarbeiter anmelden.

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 17.01.2017 12:27:32 von t_r_
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