Es wird in diesem Beitrag beschrieben, dass der Sachbezug nicht pfändbar ist, aber bei der Berechnung mit einbezogen werden muss. Wie genau ist das gemeint? Aus den Dokumenten, erkennt man nur, dass bei Unterschreiten der Pfändungsfreigrenze der Betrag nicht gewährt werden darf und bei Überschreiten schon, aber nicht ob sich auch der Pfändungsabzugsbetrag dadurch erhöht. Denn dann wäre doch die Lohnart pfändbar. Dann wird mir doch allerdings jeden Monat ein falscher Pfändungsbetrag einbehalten. Wenn ich es fiktiv berechnen muss, muss ich dann auch den Abzugsbetrag selbst abziehen? Wenn es nicht pfändbar ist, warum muss es dann berücksichtig werden? Es jedes Mal per Hand zu rechnen, wäre ja ein viel zu hoher Aufwand. Und es als pfändbaren Betrag zu schlüsseln, ist dann ja nicht korrekt. So ganz klar, ist mir diese Angelegenheit nicht.
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