Ich habe eine Lohnfrage!
Mein Fall ist dieser: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer bekommt laut Vertrag einen AG-Zuschuss zur KV/PV, natürlich steuerpflichtig. Die Eingabe hierzu habe ich über die Personaldaten bei Sozialversicherung und private Versicherung eingegeben. Wird auch steuerpflichtig berechnet. Leider erfolgt ein falscher Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung im Feld steuerfreier AG-Zuschuss. Nun habe ich nochmal bei Lexinform nachgelesen und hier ist beschrieben, dass ich eine Lohnart als Bruttobezug für den Zuschuss angeben soll. Habe ich erledigt, allerdings wird nun auf den Bruttobezug mehr Lohnsteuer berechnet als vorher. Das kann ich mir irgendwie nicht erklären, warum das so ist!!! Hat jemand eine Idee???
Hallo Frau Froböse,
ich vermute, dass Sie gleichzeitig die Beträge unter Sozialversicherung -> privat Versicherung rausgenommen haben. Richtig? Wenn ja dann wird die Vorsorgepauschale in der Lohnsteuer nicht mehr mit berücksichtigt weshalb nun mehr Lohnsteuer anfällt.
Wenn Sie das nicht möchten, dann müssen Sie die Beträge wieder eintragen und die Haken bei "Arbeitgeber-Zuschuss nicht automatisch ermitteln" setzen, damit die Beträge nicht doppelt abgerechnet werden.
Gruß
Danke für die Antwort. Ich habe die Beiträge aber nicht rausgenommen und es so geschlüssel wie von Ihnen beschrieben. Das kann also nicht der Grund sein. Wäre aber schön gewesen.
Wurden denn dann die Beiträge vorher wirklich versteuert? Ich vermute das die Zuschüsse vorher nur im Nettobereich und nicht im Bruttobereich waren? Eine andere Einstellung ist mir hierzu nicht bekannt.
Prüfen Sie, ob die Beiträge tatsächlich besteuert wurden, als Sie diese als AG-Zuschuss erfasst hatten. Meiner Ansicht nach funktioniert das nicht.
Das habe ich. Ich habe drei Proben vorliegen. Mit AG Zuschuss als Nettobezug beträgt die Lohnsteuer 3.736,66€. Mit Bruttobezug 3.752€ und ohne alles 3.608€!
Haben Sie auch das Steuerbrutto geprüft?
Das steuerbrutto ist beim nettobezug das gleich wie ohne Zuschuss. Aber die berechnete Lohnsteuer ist ja höher. Also warum rechnet das Programm sonst eine höhere Steuerbelastung? Das muss ja einen Grund haben. Ich werde wohl mal einen servicekontakt schicken.
Mir geht es letztendlich darum, dass ich dem Mandanten auch erklären kann, warum als Bruttobezug jetzt auf einmal mehr Steuer abgezogen wird. Und da ich es selbst nicht nachvollziehen kann, habe ich keine Erläuterung für den Mandanten.
Vielleicht ist die Vorsorgepauschale höher, als der tatsächliche Vorsorgeaufwand.
Da das Steuerbrutto bei beiden Varianten gleich ist, wird der Arbeitgeberzuschuss nicht versteuert. Diesen müssen Sie tatsächlich als weiteren Bruttobezug erfassen.
Das kann ich leider nicht nachvollziehen. Warum ist dann die Steuer unterschiedlich hoch mit und ohne Zuschuss? Und woher soll das lohnprogramm wissen, ob die Vorsorgepauschale oder der vorsorgeaufwand günstiger ist? Wird hier eine Prüfung im Hintergrund gemacht? Es geht ja nur um die lohnsteuer für einen Monat Und nicht für das Jahr!
Im Programm wird geprüft, ob Sie Vorsorgeaufwand erfasst haben oder nicht. Haben Sie keinen Vorsorgeaufwand erfasst, wird automatisch die Vorsorgepauschale berücksichtigt.
Hier finden Sie Erläuterungen dazu:
Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren
Vielen Dank erstmal für die Antworten. Aus dem Dokument werde ich leider nicht schlauer.
Vorsorgeaufwand habe ich nicht erfasst. Daher greift er wohl eher auf die Pauschale zurück. Das erklärt trotzdem nicht, warum der automatisch ermittelte Zuschuss eine höhere Steuer ausweist als die Abrechnung ohne Zuschuss und hier ja demzufolge irgendwas versteuert wurde.
Hallo Community,
vielen Dank für Ihren regen Austausch untereinander.
Ihrer Schilderung entnehme ich, dass der Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten KV/PV für den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerpflichtig abgerechnet werden soll.
Dazu möchte ich gerne noch ergänzend hinzufügen:
In diesem Fall wird der Arbeitgeber-Zuschuss nicht über das Netto hinzu gerechnet.
Bitte aktivieren Sie das Kontrollkästchen Arbeitgeber-Zuschuss nicht automatisch ermitteln unter Personaldaten | Sozialversicherung | Private Versicherung. Im Feld Arbeitgeber-Zuschuss können Sie nun den Wert 0,00 € erfassen.
Mit der Stammlohnart 200 können Sie den Zuschuss in den Festbezügen der Personalnummern hinterlegen.
Da der Zuschuss steuerpflichtig abgerechnet wird, fließt dieser Wert in das Steuerbrutto des Arbeitnehmers und die Lohnsteuer wird dadurch erhöht.
Prüfen Sie bitte, ob der Bezug ebenfalls SV-pflichtig abgerechnet werden soll. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie in der Lohnart die Berechnung der Steuer/SV-Behandlung auf nur steuerpflichtig schlüsseln.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG