@Alexandra3 schrieb: Muss der Auftrag, dann mit den banküblichen Freigabeprozessen freigegeben werden? Also 1. und ggf. 2. Unterschrift durch die Berechtigten? Ja, richtig. Sie müssen den Auftrag stets freigeben. Wenn Sie einen "echten" Dauerauftrag anlegen wollen - also einen, der ohne weiteres Zutun immer wieder von der Bank ausgeführt wird, müssen sie dies über die Onlinebanking-Homepage des Instituts einrichten oder über eine Bankingsoftware, die das unterstützt (z. B. StarMoney). Über den DATEV Zahlungsverkehr können Sie keinen "echten" Dauerauftrag einrichten.
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