Hallo, Person A ist in der Privatinsolvenz und bekommt zurzeit ALG1 in höhe von 1190,-€ und hat einen Minijob mit 347,-€ Brutto. Die Arge rechnet ja das Gehalt auf und es bleiben ihm 165,€ vom Minijob übrig. Meine Frage : Muss der Minijob beim Insolvenzverwalter gemeldet werde? Muss der AG des Minijobs über die Insolvenz Informiert werden ? Wird eine Pfändung der 374 € erfolgen oder das ALG1 + Das Minijob Gehalt zusammengerechnet und dann gepfändet nach der Pfändungstabelle ? Vielen Dank
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