Hallo,
ein Arbeitnehmer der in der Privatinsolvenz ist bekommt laut neunen Tarifabschluss Öffentlicher Dienst ab Juni 2023 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro.
Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.
Das Gehalt wird ja schon laut Pfändungsfreibetrag gepfändet, darf der Arbeitnehmer den Betrag behalten oder wird komplett alles gepfändet ?
Hallo @Hase66 ,
die bisherige Meinung ist meiner Ansicht nach dahingehend eindeutig, dass die IAP pfändbar ist:
Diese Lesart findet sich auch in Schuldnerberatungsportalen. Letztendlich wird die Frage aber vermutlich noch die Gerichte beschäftigen ...
Gruß, vw
Gepfändet ja, aber dann nach der gesetzlichen Insolvenztabelle mit dem Gehalt zusammen und nicht komplett alles?
Danke
Hallo nochmal,
ich habe auch nur den Herrn Google befragt ...
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Privatinsolvenz+%2B+IAP#ip=1
Aber der Kollege sollte doch einen Insolvenzverhalter haben, den man fragen könnte ... 😉.
Gruß, vw
Der Herr Insolvenzverwalter ist leider nicht sehr kooperativ und auskunftsfreudig 😉 gegooglet habe ich natürlich vorher schon selber 😀