Folgende Meldung erhalte ich immer zum Antrag auf Erstattung U1: Hinweis #LN16423 EAAG: Im Meldemonat 04/2023 werden für den Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) für U1 (Arbeitsunfähigkeit) auch Lohnarten abgerechnet, die in den Lohnartenbesonderheiten mit 'Keine Erstattung' geschlüsselt sind. » Beachten Sie hierzu die Dokumente mit den Nummern 1021671 und 1021676 sowie das Dokument 5303200. Ich rechne die Krankheitsstunden mit der Lohnart 1650 ab. VWL wird prorammseitig (Lohn & Gehalt) mit der Lohnart 3100 berücksichtigt. Lohnartenbesonderheiten AAG: 1650 - volle Erstattung 3100 - Erstattung gemäß Umrechnungsformel Reguläre Arbeitsstunden werden mit LA 1000 (LAB - keine Erstattung) abgerechnet. Muss ich bei LA 1000 etwa die Lohnartenbesonderheit AAG ändern?
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