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Hinweis #LN16432

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letzte Antwort am 09.05.2023 08:36:19 von holdebluete
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holdebluete
Beginner
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Folgende Meldung erhalte ich immer zum Antrag auf Erstattung U1:

 

Hinweis #LN16423
EAAG: Im Meldemonat 04/2023 werden für den Antrag auf Erstattung nach dem
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) für U1 (Arbeitsunfähigkeit) auch Lohnarten abgerechnet, die in den
Lohnartenbesonderheiten mit 'Keine Erstattung' geschlüsselt sind.
» Beachten Sie hierzu die Dokumente mit den Nummern 1021671 und 1021676 sowie das Dokument 5303200.

 

Ich rechne die Krankheitsstunden mit der Lohnart 1650 ab. VWL wird prorammseitig (Lohn & Gehalt) mit der Lohnart 3100 berücksichtigt.

 

Lohnartenbesonderheiten AAG:

1650 - volle Erstattung

3100 - Erstattung gemäß Umrechnungsformel 

 

Reguläre Arbeitsstunden werden mit LA 1000 (LAB - keine Erstattung) abgerechnet.

 

Muss ich bei LA 1000 etwa die Lohnartenbesonderheit AAG ändern?

 

 

 

 

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

LA 1000 ist logischerweise ohne erstattbare Anteile und daher nicht umzuschlüsseln. Es ist lediglich ein Hinweis (steht da ja auch), dass Lohnarten dabei sind, die ohne Erstattung geschlüsselt sind, und dass es in Ihren Verantwortungsbereich fällt zu prüfen, ob das stimmt.

LG
VM
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holdebluete
Beginner
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Merci für die Antwort! LG

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letzte Antwort am 09.05.2023 08:36:19 von holdebluete
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