Hallo, und ich antworte nochmal gleich wie "drüben": da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren. Schließlich hat der Mitarbeitende eine Mitwirkungspflicht. Diese ergibt sich m.E. aus § 280 SGB IV. § 28o SGB 4 - Einzelnorm Wenn der Arbeitgeber also alles getan hat, der Mitarbeitende aber bisher nicht reagiert hat, dann soll der Arbeitgeber büßen? 😡 Gruß, vw
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