Hallo Maria, bitte lassen Sie Ihre Freundin folgendes Prüfen: Wurde für den Mandanten ein Fehler- und Hinweisprotokoll ausgegeben, welches sich auf die Übermittlung der Daten an die Berufsgenossenschaft bezieht? Wurden die zurückgemeldeten Stammdaten für das Jahr 2018 in den Bearbeitungsmonaten 01/ - 12/2018 korrekt unter Mandantendaten / Sozialversicherung / Unfallversicherung / Mitgliedschaften eingespielt und hinterlegt? Ist die gültige Mitgliedschaft ab 01/2018 durch das Setzen des Hakens als Hauptmitgliedschaft gekennzeichnet? Ist in der Registerkarte "Gefahrtarifstellen" eine Gefahrtarifstelle ab 01/2018 mit dem "x" als Haupt-GTS gekennzeichnet? Wenn kein Fehlerprotokoll vorliegt und alle Stammdaten korrekt in LODAS vorhanden sind, kann mit einer Wiederabrechnung komplett des letzten abgerechneten Monats und dem Anstoß der Nachberechnung für die Mitarbeiter auf den Monat 01/2018 eine erneute Übermittlung stattfinden. Liebe Grüße Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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