Wer die nutzt, macht für die USt keinen Unterschied, entscheidend dürfte vordergründig sein, an wen die Rechnung gestellt wird. Der Unterschied EU oder nicht EU ist aber ohnehin nur §13b Absatz 1 oder 2 UStG, es ist in jedem Fall reverse Charge. Funny fact: Wenn für Sie in D ein Ausländer programmiert hätte, kann es für diesen in D zu einer beschränkten Steuerpflicht kommen! https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steueranmeldung-und-steuererklaerung-ueberlassung-von-rechten_164_529862.html
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