Ich habe soeben das Problem entdeckt, dass das Programm verweigert, wenn die Nummer der eigenen StammLA vom Gehalts-/Azubibezug höher ist, als die StammLA zur Berechnung des Urlaubsgeldes. Das sollte aber meiner Meinung nach in den Dokumenten von DATEV noch deutlich hinzugefügt werden. Ich habe es in den beiden Dokumenten zum Durchschnittsspeicher zumindest nicht gelesen gehabt.
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