Eine Organschaft wäre es nur, wenn zumindest eine Kapitalgesellschaft beteiligt wäre, das kann ich der Frage nicht entnehmen, im Gegenteil klingt es für mich schwer nach einer natürlichen Person, die zwei Unternehmen betreibt. Umsatzsteuerlich gibt es nur einen Unternehmer, der muss Voranmeldungen- und eine Erklärung abgeben. Damit das mit mehreren selbständigen Unternehmen funktioniert, muss eine Konsolidierung in DATEV eingerichtet werden. Mit der Konsolidierung wird DATEV erklärt, dass Mandantennummer 1 und Mandantennummer 2 vor der Übermittlung zusammengerechnet werden sollen. Wenn beide nicht buchführungspflichtig sind, kann man das auch über einen Bestand rechnen, dann muss es aber zum Jahresabschluss auseinandergerechnet werden.
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