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2 Einzelunternehmen (EÜR) 1 Umsatzsteuer - wie buchen?

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letzte Antwort am 13.12.2023 14:51:14 von rahagena
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paarmann1
Beginner
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Hallo zusammen 🙂

Ich habe einen Mandanten der 2 Einzelunternehmen (EÜR) betreibt. Es werden demnach 2 Anlagen G eingereicht, aber nur eine Umsatzsteuererklärung, da es umsatzsteuerlich nur einen Unternehmer gibt. Da die Umsatzsteuerzahlungen an die Finanzverwaltung aber eine Gewinnauswirkung haben, muss doch m.E. bei beiden Firmen die entsprechende Umsatzsteuerzahllast gebucht werden?! Meine Frage ist, wie bucht ihr das? Wäre es eine Idee die zutreffende Umsatzsteuer-Voranmeldung Zahllast/Erstattung je Unternehmen auf das Konto Umsatzsteuer-Voranmeldung zu buchen? Habe ich ein Denkfehler?

 

Besten Dank für eure Unterstützung! 🙂 

sokru
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
471 Mal angesehen

Bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft kann ja nur ein Unternehmen die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. In der Regel müsste dann zwischen den zwei Einzelunternehmen eine Zahlung zum Ausgleich der Umsatzsteuer erfolgen. 

 

Also ein Beispiel:

 

Unternehmen A reicht die USt-VA für die Unternehmen A und B ein und zahlt die Umsatzsteuer (für A und B) von seinem Bankkonto. Damit zahlt A ja zu viel USt. Deswegen zahlt Unternehmer B seinen Anteil an der USt-VA auf das Bankkonto des A. Dieser Zahlungseigang wird bei uns wieder gegen das Konto Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Unternehmen A gebucht. 

 

In der Summe zahlt somit jeder Unternehmer seinen Anteil der Umsatzsteuer und der Aufwand passt grundsätzlich wieder.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
paarmann1
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Danke für deine Einschätzung!

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rahagena
Meister
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Nachricht 4 von 4
422 Mal angesehen

Eine Organschaft wäre es nur, wenn zumindest eine Kapitalgesellschaft beteiligt wäre, das kann ich der Frage nicht entnehmen, im Gegenteil klingt es für mich schwer nach einer natürlichen Person, die zwei Unternehmen betreibt. 

Umsatzsteuerlich gibt es nur einen Unternehmer, der muss Voranmeldungen- und eine Erklärung abgeben. 

Damit das mit mehreren selbständigen Unternehmen funktioniert, muss eine Konsolidierung in DATEV eingerichtet werden. Mit der Konsolidierung wird DATEV erklärt, dass Mandantennummer 1 und Mandantennummer 2 vor der Übermittlung zusammengerechnet werden sollen. 

Wenn beide nicht buchführungspflichtig sind, kann man das auch über einen Bestand rechnen, dann muss es aber zum Jahresabschluss auseinandergerechnet werden. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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letzte Antwort am 13.12.2023 14:51:14 von rahagena
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