Hallo zusammen 🙂 Ich habe einen Mandanten der 2 Einzelunternehmen (EÜR) betreibt. Es werden demnach 2 Anlagen G eingereicht, aber nur eine Umsatzsteuererklärung, da es umsatzsteuerlich nur einen Unternehmer gibt. Da die Umsatzsteuerzahlungen an die Finanzverwaltung aber eine Gewinnauswirkung haben, muss doch m.E. bei beiden Firmen die entsprechende Umsatzsteuerzahllast gebucht werden?! Meine Frage ist, wie bucht ihr das? Wäre es eine Idee die zutreffende Umsatzsteuer-Voranmeldung Zahllast/Erstattung je Unternehmen auf das Konto Umsatzsteuer-Voranmeldung zu buchen? Habe ich ein Denkfehler? Besten Dank für eure Unterstützung! 🙂
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