Hallo, wenn ich es richtig verstanden habe, wurde mit der Abrechnung 02/2026 die ZVK rückwirkend ab 12/2025 angelegt und abgerechnet. Im Dokument 5304999 finden Sie alle Besonderheiten zur Nachberechnung der ZVK im Öffentlichen Dienst. Bitte prüfen Sie, anhand des Dokuments ob alle notwendigen Voraussetzungen berücksichtigt wurden. Um nachträglich eine Anmeldung/Jahresmeldung für die ZVK zu erhalten, muss eine Nachmeldung der Anmeldung/Jahresmeldung erfasst werden. Eine Anleitung finden Sie hier: 1004925
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