Hallo an alle, ich hab da mal eine Frage bezĂŒglich der Behandlung eines BA-Studenten wĂ€hrend KUG. Da diese sv-rechtlich ja wie Auszubildende anzusehen sind, stellt sich die Frage, ob das Entgelt gekĂŒrzt werden darf oder nicht. FĂŒr Azubis darf ja kein KUG in Anspruch genommen werden. Vielleicht hat einer ein Idee dazu..... Vielen Dank vorab Riri
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