Hallo, grundsätzlich sollten bei der Berechnung von Lohnfortzahlungen und Urlaubslohn unter Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen nur die gebuchten SFN-Lohnarten in den gemeinsamen Durchschnittsspeicher einfließen. Da das Thema Durchschnittsberechnung sehr komplex und zeitintensiv ist empfehlen wir Ihnen, eine kostenpflichtige Unterstützung bei Beratung online zu buchen. Bei einer Beratung Online erhalten Sie zu Ihrem Sachverhalt eine umfangreiche Beratung und/oder die Neueinrichtung in ihrem Programm. Ihren Wunschtermin können Sie direkt und komfortabel über unseren Online-Kalender www.terminland.de/datev_beratung buchen. Im Anschluss an Ihre Buchung erhalten Sie eine Terminbestätigung.
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