Hallo, bei der Abrechnung des Urlaubs mit der Stammlohnart 508 ist folgendes zu beachten: • Wenn Sie die Lohnart als Tagesbuchung eingeben (In der Standarderfassung mit BS 85 oder im Kalendarium mit dem AS U), dürfen die genommenen Urlaubstage nicht noch mit dem BS 71 abgezogen werden. In diesem Fall wird die Abrechnung mit der Tagesbuchung unterdrückt. • Wenn Sie die genommenen Urlaubstage mit der Lohnart als Betrag (BS 2) buchen, wirkt der Bearbeitungsschlüssel 71 als statistische Urlaubstage in die Buchung ein. Buchen Sie die statistischen Urlaubstage im Mai und Juli mit dem BS71 zurück. Damit lässt sich die Buchung mit dem Bearbeitungsschlüssel 85 über Nachberechnung Standard eingeben und tarifkonform abrechnen. Alternativ können Sie die Lohnart 508 mit dem Bearbeitungsschlüssel 2 als Betrag in die Monate Mai und Juli in die Nachberechnung Standard eingeben, hierfür dürfen die statistischen Urlaubstage nicht zurück gebucht werden. In beiden Fällen müssen Sie mit Differenzen in der Nachberechnung rechnen, da laut Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 15% als Einmalbezug abgerechnet wird.
... Mehr anzeigen