Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Zwischen AG und ehemaligem Mitarbeiter wurde ein Vergleich für noch zu zahlende Lohnbestandteile (Provision) verbeinbart. Der Mitarbeiter ist am 30.04.2020 ausgeschieden. Ich muss nun die Zahlung im Jahr 2022 entsprechend abrechnen. Zum einen muss es ja als sonstiger Bezug versteuert werden und zum anderen muss der Beitrag zur SV nachberechnet werden. Zusätzlich soll noch eine gesonderte Meldung 54 erstellt werden. Gibt es hierzu irgend eine Lösung unter Lohn und Gehalt? Leider habe ich nichts dazu gefunden. Vielen Dank Vorab. Gruß Ralph Fuhr
... Mehr anzeigen