Hallo, entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung. Wenn Sie eine Erst-/Wiederabrechnung August 2022 nach dem 31.08.2022 senden und Neueintritte zum 01.09.2022 abrechnen, muss die Energiepreispauschale über die Nebenbuchführung erfasst werden. Dies ist notwendig, damit der Betrag der Energiepreispauschale auf der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt wird. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1024623 - Energiepreispauschale in LODAS abrechnen unter Punkt Eintritt am 01.09.2022 - Energiepreispauschale berücksichtigen.
... Mehr anzeigen