Guten Tag liebe DATEV, gibt es inzwischen eine Lösung für dieses Thema? Zunehmend stimmt es unsere Mandanten sehr unzufrieden, dass sie ihre Tätigkeiten nicht an Angestellte delegieren können, da in DUo alle Konten der Mandanten sichtbar sind. Es ist auch keine Lösung, die Konten sich nur in Rewe einzulesen und nicht in DUo zu hinterlegen, da der Workflow von DUo nur gegeben ist, wenn auch sämtliche Zahlungen in DUo vorbereitet und an die Banken übertragen werden können. Es kann doch nicht so schwer sein, die Rechte der einzelnen Banken an div. SmartLogins zu koppeln??? Zusätzlich ist hierbei auch zu bedenken, dass es natürlich sichtbare und unsichtbare Belegtypen im Posteingang von DUo braucht. Wenn Rechnungen dem nicht sichtbaren Konto zugeordnet oder von diesem bezahlt werden sollen, gehen die Beleg den einzelnen Mitarbeiter auch nichts an. Es macht schließlich keinen Sinn, dass alle Belege (solange diese im Posteingang liegen /in den Ordnern können diese verschlossen sein) mit dem simplen Recht "Belege" (unbearbeitet oder in der Version Standard) sichtbar sind und dies auch bis zur Bearbeitung der Buchhaltung bleiben. Demnach braucht es ebenso einer Rechtevergabe wie "DATEV Lohn-/Reisekosten". Diese Belegtypen sind für die MA nicht sichtbar, da dieses Recht explizit erteilt werden muss. Bitte arbeiten Sie dringend an der Lösung!!! Gern stehe ich Ihnen als Testkunde zur Verfügung 😉 Ich bitte um Mitteilung, wann mit einer Lösung zu rechnen ist. Vielen Dank!
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