Guten Tag Frau Döbereiner, sicher schreibe ich Ihnen nichts Neues, wenn ich mitteile, dass durch die Anwendung der DATEV Personalakte der Belegkreis für Lohnunterlagen (für welche man die Rechte separat erteilen konnte) verschwunden ist. Somit haben unsere Mandanten keine Möglichkeit, vertrauliche Unterlagen in DUo zu bringen, OHNE sofort am PC zu sitzen und hochgeladenen Belege in einen vertraulichen / privaten Ordner zu verschieben. Das wiederum frustriert den Mandanten, als auch uns als Steuerkanzlei. Mit der Personalakte ist die laufende Buchhaltung eindeutig rückschrittlich geworden, da der Mandat seine vertraulichen Belege wieder als E-Mail Anhang an die Kanzlei schickt, bzw. einen höheren Aufwand bzgl. der sofortigen Belegverschiebung vorzunehmen hätte. Wir sind auf die DATEV angewiesen und wünschen uns seit Jahren eine Änderung in der Rechtevergabe!!! Ständig werden wir vertröstet. Schade 😞 Bislang betrag die Rechtevergabe die einzelne Sichtbarkeit bei der Anlage von mehreren Banken. Nun betrifft das Prozedere auch die Belegtypen. Hilfe - das kann doch nicht sein!!! Seit Jahren haben wir Verständnis, da die DATEV viele gesetzliche Änderungen auch technisch umsetzt - DANKE, doch langsam fragen wir uns, wann die kleinsten und doch sehr wichtigen Dinge für die Sachbearbeiter der Buchhaltung und somit der Zusammenarbeit mit den Mandanten berücksichtigt und mit einem Angebot von Möglichkeiten auch gewertschätzt werden wird. Ich bitte um aussagekräftige Antworten und Vorschläge, da in unserem Fall ein großes Mandant hängt, auf welches wir ungern verzichten möchten. Danke! Viele Grüße
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